Reform des Feiertagsgesetzes – Tanzverbote abschaffen

Offener Brief an Abgeordnete, Mandatsträger, Parteien und politische Organisationen

Rhein-Neckar und Metropolregion

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Säkulare Bündnis Rhein Neckar begrüßt die verschiedenen Initiativen von Parteien das Feiertagsgesetz (FTG) von Baden-Württemberg zu reformieren. Besonders die Paragraphen hinsichtlich der absoluten und temporären Tanzverbote haben aus unserer Sicht ihre gesellschaftliche und juristische Relevanz verloren.

Wir fordern, dass die Reformbemühungen mit den gesellschaftlichen Entwicklungen und der individuellen Religionsfreiheit Schritt halten. Dazu gehört die bedingungslose Streichung der Tanzverbote, die weder ein positives Recht noch einen vermeintlichen Schutz religiöser Feste gewährleisten. Es dürfen keine falschen Kompromisse gemacht werden, denn Baden-Württembergs Anspruch einer modernen und pluralen Gesellschaft, sollte sich erst recht in den gesetzlichen (!) Feiertagen wiederspiegeln.

  1. Generelle Tanzverbote schränken die individuelle Religionsfreiheit ein, da eine plurale Öffentlichkeit schon längst ein friedliches Nebeneinander von religiösen und religionsfreien Feiertagsaktivitäten gestattet.
  2. Der positive Schutz religiöser Aktivitäten an Feiertagen ist auch ohne generelle Tanzverbote an anderer Stelle im FTG gewährleistet. Es darf keine Bevormundung hinsichtlich der Gestaltung der Feiertage geben.
  3. An erster Stelle sollten die allgemeinen Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Religionsfreiheit stehen. Kompromisse zwischen Vertretern der Religionsgemeinschaften und Veranstaltern zum allgemeinen Modell zu erheben, bedeutet nur Interessen gegeneinander auszuspielen.
  4. Generelle Tanzverbote verwechseln Theologie mit Rechtsprechung und Rechtsprechung mit Theologie. Sie haben ein erzieherisches Moment, das von orthodoxen Vorstellungen einer bestimmten Art der Religionsausübung geprägt ist.
  5. Ein neutrales Feiertagsgesetz sollte nicht mit Verboten arbeiten, sondern die Eigenständigkeit gesetzlicher Feiertage betonen. Diese können aus kulturellen, religionsbezogenen oder politischen Gründen beschlossen werden.
  6. Generelle Tanzverbote schaden allen und nützen niemandem. Schutz- und Friedensinteressen werden von anderen Paragrafen abgedeckt und die Polizei wie Behörden vor Ort stellen verlässliche Partner für mögliche Interessenskonflikte und Aushandlungsprozesse dar.

Aus den genannten Gründen fordern wir die bedingungslose Streichung der generellen und temporären Tanzverbote. Gerade an Feiertagen sprechen wir uns für Bewegungsfreiheit aus, die individuelle Religionsfreiheit ernst nimmt. Egal ob die Feiertage religiös oder säkular begangen werden, sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht vom Staat vorgeschrieben werden, wie sie ihre Feiertage zu gestalten haben.

In diesem Sinne wüssten wir gerne, wie Sie es mit der Reform des Feiertagsgesetzes halten und wie Sie zu der oben genannten Argumentation stehen?

Mit besten Grüßen

Wolfgang Vogt und Stefan Dewald

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